1. Februar 2012 16:04 Uhr
Passend zu den eisigen Temperaturen hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Heizkostenabrechnung geliefert. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass Vermieter die Heizkosten künftig nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen müssen. Es sei nicht zulässig, dem Mieter die Abschlagszahlungen zu berechnen, die im Voraus an den Energieversorger geleistet werden. Die Begründung: Diese Berechnung könne zu Ungerechtigkeiten führen. Dafür sei nämlich nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich. Die betroffenen Vermieter müssen ihre Abrechnung jetzt umstellen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)