6. Februar 2012 06:23 Uhr
Heute vor 80 Jahren wurden zwei Ärzte im Fall des so genannten Lübecker Impfunglücks zu Haftstrafen verurteilt. Sie hatten Neugeborenen einen Tuberkuloseimpfstoff verabreicht, der sich als mit Bakterien verunreinigt herausstellte. Von 256 geimpften Säuglingen starben im Laufe mehrerer Monate 77 an Tuberkulose. Die Staatsanwälte stellten fest: Das Labor, in dem die Ärzte den Impfstoff vorbereitet hatten, war ungeeignet. Infektiöse Tuberkulosekulturen und Impfkulturen konnten dort räumlich nicht getrennt werden.
In Deutschland führte das Ereignis dazu, das Berufsrecht von Medizinern zu modernisieren. Stellten Ärzte künftig Impfstoffe her, mussten sie zum Beispiel größere Sicherheitsstandards einhalten.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)