9. Februar 2012 13:52 Uhr
2.000 Euro für zwei 20 Jahre alte Pommes frittes. So viel muss eine Galerie an einen Künstler zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht in München. Es ging um die Vorlage für eine Goldskulptur namens "Pommes d'Or" aus den 90er Jahren. Der Künstler hatte geklagt, weil die Galerie die Vorlagen-Fritten nicht mehr wiederfinden konnte. Er sagte, für ihn sei nicht nur das fertige Werk Kunst, sondern auch die Modelle. Auch sie besäßen einen Wert.
Dieser Begründung folgte das Oberlandesgericht in München nur in Teilen. Die Richter sahen es aber als bewiesen an, dass die Pommes frittes eindeutig einen wirtschaftlichen Wert hätten. Während der Verhandlungen hatte eine Zeugin angegeben, sie habe die Vorlage für das Kunstwerk kaufen wollen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)