14. Februar 2012 08:53 Uhr

Verbraucherzentrale: Abmahnungen für Raubkopien oft viel zu hoch

100 Euro für eine erste Abmahnung bei einer Urheberrechtsverletzung sind genug. Das findet der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er will Internetnutzer besser vor ungerechtfertigten Zahlungsforderungen schützen. Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass die Forderungen für private Nutzer im Normalfall 100 Euro nicht übersteigen dürfen. Nach Angaben des Verbandes verlangen Anwälte oft aber deutlich über 1.000 Euro für das unerlaubte Herunterladen eines Videos oder ähnlichem. Viele nicht-kommerzielle Verstöße würden als gewerblich gewertet, deshalb verlangten die Rechteinhaber mehr Geld.

Die Verbraucherzentralen berichten auch von Fällen, in denen Menschen abgemahnt wurden, die weder Computer noch Internetzugang haben. Die Verbraucherschützer vermuten, dass Anwälte und Rechteinhaber die Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)