14. Februar 2012 12:28 Uhr
Vor sieben Jahren wurde die Bezahlung von Professoren in Deutschland neu geregelt - in der sogenannten Besoldungsordnung W. Das Verfassungsgericht hat die Regelung für Hessen jetzt gekippt. Wir erklären die Besoldungsordnung W noch einmal:
Das W steht für Wissenschaft. Seit 2005 gibt es drei Besoldungsstufen für Hochschullehrer - W1 bis W3. W1 bekommen die Juniorprofessoren, W2 und W3 andere Professoren, Rektoren und Kanzler. Das Grundgehalt eines Professors ist seit der neuen Regelung wesentlich niedriger als früher. Dafür können die Hochschulen in den Gruppen W2 und W3 Zulagen je nach Leistung geben.
Die Grundgehälter variieren je nach Bundesland um bis zu 8.000 Euro im Jahr. In Hessen, wo das Gericht die Beträge nun für unzureichend erklärt hat, liegen sie etwa im Mittelfeld. Der Deutsche Hochschulverband hatte sich von Anfang an gegen die seiner Ansicht nach zu niedrige Bezahlung gewehrt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)