15. Februar 2012 14:21 Uhr
Vor sechs Jahren hat sich der Axel-Springer-Verlag sehr geärgert. Damals verweigerte ihm die "Bayerische Landeszentrale für neue Medien" den Senderverbund ProSiebenSat.1 zu übernehmen. Jetzt entschied der Bayerische Verwaltungsgerichthof: Das hätte die BLM nicht tun dürfen. Sie hatte ihren Schritt damals damit begründet, dass Axel-Springer durch die Übernahme eine vorherrschende Meinungsmacht erlangen würde. Das sahen die Richter jetzt anders. Sie argumentierten, die Schwelle zur Meinungsmacht liege bei TV-Sendergruppen bei einem Zuschaueranteil von 25 Prozent. Der sei aber von ProSiebenSat.1 mit 22 Prozent unterschritten worden.
Allerdings sperrte sich damals nicht nur die Medienaufsicht gegen die Übernahme. Auch das Bundeskartellamt sagte nein. Ein Springer-Sprecher erklärte jetzt, sein Haus sehe sich nach dem Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)