22. Februar 2012 08:32 Uhr

Hintergrund: freiwillige Kastration von Sexualstraftätern

Das Antifolterkomitee des Europarates rügt die in Deutschland erlaubte freiwillige Kastration von Sexualstraftätern in einem Bericht, der heute vorgestellt wird. Was verbirgt sich hinter der freiwilligen Kastration?

Grundlage ist ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1969. Deutschland gehört mit Tschechien zu den wenigen Ländern in Europa, die die chirurgische Kastration von Menschen erlauben, bei denen die Gefahr schwerer Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauchs von Kindern besteht. Nach Erkenntnissen des Antifolterkomitees ließen sich in Deutschland im vergangenen Jahrzehnt pro Jahr weniger als fünf Sexualstraftäter operativ kastrieren. Alternativ können sich Triebtäter mit Medikamenten behandeln lassen, die die Bildung von Testosteron verringern. Je weniger Testosteron, desto geringer der Sexualtrieb.

Das Antifolterkomitee des Europarates spricht von einem verstümmelnden, irreversiblen Eingriff, der nicht als medizinisch notwendig angesehen werden könne. Die Bundesregierung spricht dagegen von einer Maßnahme zur Heilung oder Linderung schwerwiegender Krankheiten, seelischer Störungen oder Leiden, die mit dem abnormen Geschlechtstrieb des Betroffenen zusammenhingen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)