22. Februar 2012 15:06 Uhr
Minderjährige dürfen zwar noch nicht wählen, können aber das Wahlergebnis beeinflussen. Denn sie werden bei der Einteilung der Wahlkreise mit zur Bevölkerung gezählt. In Deutschland müssen alle Wahlkreise etwa gleich viele Menschen umfassen. Leben nun in einem Wahlkreis besonders viele Minderjährige, gibt es dort verhältnismäßig weniger Wahlberechtigte. Genau anders herum ist es vor allem in ostdeutschen Wahlkreisen: Dort leben eher weniger Minderjährige, wodurch die Zahl der Wahlberechtigten verhältnismäßig hoch ist.
Dem Bundesverfassungsgericht zufolge kann dies die Wahlrechtsgleichheit einschränken. Deshalb hat es entschieden, dass der Gesetzgeber regionale Unterschiede bei der Verteilung von Minderjährigen in Zukunft berücksichtigen muss. Wahlkreise mit vielen Minderjährigen müssten größer bemessen werden.
Übrigens: Die Bundestagswahl 2009 muss trotz des Richterspruchs nicht wiederholt werden. So groß seien die Verfälschungen dann auch wieder nicht.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)