1. März 2012 12:25 Uhr

Bundesverfassungsgericht: Medien dürfen über Promi-Kinder berichten

Als Kind von Prominenten läuft man Gefahr, auch selbst für Schlagzeilen zu sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt der Medienberichterstattung über Promi-Kinder den Rücken gestärkt. Die Richter urteilten, in einigen Fällen könne das Interesse der Öffentlichkeit wichtiger sein als die Persönlichkeitsrechte der Kinder.

Konkret ging es um die Berichterstattung über die Söhne des Schauspielers Uwe Ochsenknecht, Jimmi Blue und Wilson Gonzalez. Die "Sächsische Zeitung" hatte vor vier Jahren über Randale der beiden während einer Demonstrantion in München berichtet, und auch ihre Namen genannt. Das Landgericht Hamburg hatte darin eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte gesehen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte dagegen jetzt: Im Einzelfall dürfen Namen durchaus genannt werden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)