5. März 2012 17:33 Uhr
"Möglicherweise", "gegebenenfalls", "unter Umständen". Wegen solcher Begriffe sind die neuen Nutzungsbedingungen der Internet-Suchmaschine Google dem Bundesverband der Verbraucherschützer zu unbestimmt formuliert. Nutzer könnten nicht genau ersehen, wozu sie ihre Zustimmung erteilten. Außerdem würden personenbezogene Daten ganz ohne Einwilligung erfasst.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen die Datenschutzbestimmungen deshalb gegen deutsches Recht. Wie der Verband mitteilte, hat er Google deshalb abgemahnt. Das Unternehmen habe bis zum 23. März Zeit, darauf zu reagieren.
Google selbst erklärte, man sei überzeugt, dass die Datenschutzerklärug europäischen Gesetzen entspreche. Die neue internationale Erklärung für alle Google-Dienste war Anfang März in Kraft getreten. Der Konzern will damit persönliche Angaben von einzelnen Diensten wie Googlemail und Youtube zusammenführen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)