6. März 2012 16:23 Uhr

Landgericht Berlin: Facebooks Freundefinder ist unzulässig

Der Freundefinder von Facebook ist unzulässig. Damit gab das Landgericht Berlin dem Bundesverband der Verbraucherschützer Recht. Die von Facebook verwendeten Klauseln seien nicht mit den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbar. Der Freundefinder ist eine Anwendung zur Suche von Bekannten und Kollegen bei Facebook. Willigt man dazu ein, wird das komplette Adressbuch des E-Mail-Kontos in das Netzwerk kopiert. Wie die Verbraucherschützer mitteilten, urteilte das Gericht, dass Facebook darauf hinweisen müsse, dass dabei die komplette Adressliste gespeichert und für Einladungen im Namen des Nutzers verwendet werde.

Das Online-Netzwerk kündigte in einer ersten Reaktion an, man werde sich die Entscheidung des Gerichts genauer ansehen und dann über weitere Schritte entscheiden.

Das Urteil (Az. 16 O 551/10) ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)