8. März 2012 14:51 Uhr

Landgericht München: Veröffentlichung von Auszügen aus "Mein Kampf" weiter verboten

Die Veröffentlichung von Auszügen aus Adolf Hitlers "Mein Kampf" bleibt in Deutschland verboten. Das hat das Landgericht München entschieden. Wie das Gericht mitteilte, deckt das Zitierrecht den Abdruck in dem vorliegenden Fall nicht. Der Verleger Peter McGee wollte seiner Publikation "Zeitungszeugen" bereits im Januar ein Heft mit kommentierten Ausschnitten aus "Mein Kampf" beilegen. Dagegen erwirkte das bayerische Finanzministerium eine einstweilige Verfügung. Der Verleger McGee war dagegen vorgegangen. Mit dem heutigen Urteil hält das Landgericht München aber die einstweilige Verfügung aufrecht.

Der bayerischen Freistaat hat noch bis 2015 die Rechte an "Mein Kampf" und hat sich bisher stets gegen eine Neuveröffentlichung gewehrt. Der Besitz des Buches ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1979 aber nicht strafbar.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)