9. März 2012 06:09 Uhr

1972: Gesetz über Abtreibung führt zur einzigen DDR-Abstimmung mit Gegenstimmen

Wir blicken 40 Jahre zurück. Am 9. März 1972 fand in der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik eine historische Abstimmung statt. Es ging um das "Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft."

Es war die einzige Abstimmung in der Geschichte der Volkskammer, die nicht einstimmig ausfiel. Es gab 14 Gegenstimmen und acht Enthaltungen. Trotzdem entschied die Mehrheit für die Verabschiedung des Gesetzes. Damit erhielten Frauen das Recht, innerhalb von zwölf Wochen nach Schwangerschaftsbeginn über einen Abbruch eigenverantwortlich zu entscheiden. Der beteiligte Arzt wurde verpflichtet, die Schwangere über die medizinische Bedeutung des Eingriffs aufzuklären. Zusätzlich sollte er über die künftige Anwendung von Verhütungsmitteln informieren.

Die Zahl der genehmigten Schwangerschaftsabbrüche stieg in der Folge zunächst deutlich. Der Historiker Michael Schwartz schreibt, dass 1962 noch 860 Abtreibungen gezählt worden seien. Nach der Verabschiedung des Gesetzes seien es knapp 120.000 gewesen. Die Zahl sei später dann aber wieder zurückgegangen, auf etwa 80.000.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)