12. März 2012 08:28 Uhr
Zu untersuchen, ob ein ungeborenes Kind krank ist, ist nicht zwingend eine Kassenleistung - auch dann nicht, wenn einer der Elternteile an einem vererbbaren Gendefekt leidet. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Es lehnte damit einen Antrag betroffener Eltern auf Kostenübernahme für eine DNA-Untersuchung ab. Die kann klären, ob ein ungeborenes Kind die Krankheit seiner Eltern geerbt hat.
Die Richter weisen in der Urteilsbegründung allerdings darauf hin, dass die Untersuchung meist zum Ziel habe, das Leben des ungeborenen Kindes im Fall einer Erkrankung zu beenden. Aufgabe der Kassen sei es aber, die Kosten für Behandlungen zu tragen, die Krankeiten erkennen oder lindern können. Deshalb müssten sie eine vorgerburtliche DNA-Untersuchung nicht bezahlen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)