13. März 2012 14:33 Uhr
Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. So steht es in Artikel neun der Europäischen Menschenrechtskonvention. Doch fällt auch das Tragen einer Halskette mit Kreuz am Arbeitsplatz darunter? Mit dieser Frage muss sich demnächst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg befassen.
Wie die Internet-Zeitung "Huffington Post" berichtet, haben zwei Britinnen - eine Angestellte von "British Airways" und eine Krankenschwester - Klage eingereicht. Sie wurden entlassen, weil sie auf dem Tragen des Kreuzes beharrten - unter Berufung auf die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Religionsfreiheit.
Die britische Regierung unterstützt dagegen die Sicht der Arbeitgeber. Sie will vor dem Gerichtshof argumentieren, dass das Tragen des Kreuzes keine notwendige Bedingung für das Praktizieren des eigenen Glaubens sei.
Link zur Menschenrechtskonvention
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)