14. März 2012 06:56 Uhr
Der Anmeldevorgang beim neuen Internet-Musikdienst "Spotify" ist rechtswidrig. Dieser Auffassung ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte er, nach dem Telemediengesetz müssten Internetdiensteanbieter eine anonyme oder pseudonyme Nutzung ermöglichen. Durch die Koppelung des Zugangs an das soziale Netzwerk Facebook sei das aber nicht gegeben. Schließlich müssten Nutzer von Facebook ihren vollständigen Namen angeben.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)