15. März 2012 11:21 Uhr
Hotelzimmer sind öffentlich, Arztpraxen nicht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat darüber entschieden, ob Hoteliers und Ärzte Gebühren zum Beispiel an Plattenfirmen zahlen müssen, wenn Musik läuft. Der EuGH kommt dabei zu dem Schluss, dass ein Hotelzimmer ein öffentlicher Ort ist - hier ist die Gebühr demnach fällig. Anders sieht es dagegen in Arztpraxen aus. Dort dient die Musik nach Ansicht des Gerichts nicht dem Geldverdienen. Deshalb stellen die Richter Ärzte von Gebühren für die Musik frei.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)