23. März 2012 13:52 Uhr

Gericht klärt: Bordell ist keine Vergnügungsstätte

Ein Bordell ist keine Vergnügungsstätte.

Regelmäßige Besucher mögen das anders sehen, aber im juristischen Sinne herrscht nun Klarheit.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hält fest, dass es sich bei einem Bordell um einen Gewerbebtrieb handelt. Geklagt hatte ein Nachbar, der sich von dem Etablissement gestört fühlte. Vergnügen wird von Richtern als Freizeitunterhaltung verstanden, die den Sexual-, Spiel- und/oder Geselligkeitstrieb anspricht oder ausnutzt. Für solche Betriebe gelten strengere Vorschriften. Gegen einen Gewerbebetrieb hingegen war der Nachbar machtlos.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)