23. März 2012 16:21 Uhr
Hautkrebs kann eine Berufskrankheit sein. Das Sozialgericht Aachen hat einem Dachdecker Recht gegeben, der die Erkrankung auf seine Arbeit in der Sonne zurückführt. Die Berufsgenossenschaft hatte ihm das nicht anerkennen wollen. Das Gericht dagegen hatte keine Zweifel: Der Mann sei 40 Jahre lang bei seiner Arbeit zum Teil ungeschützt der Sonne ausgesetzt gewesen.
Hautkrebs ist in der Berufskrankheiten-Verordnung nicht aufgeführt. Die Richter sahen in diesem Fall jedoch die Voraussetzungen für einen Ausnahmetatbestand erfüllt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)