28. März 2012 07:55 Uhr
Beim Blick ins Lexikon schauen wir heute auf den Begriff "Urheberrecht". Das Urheberrecht sichert jedem "Schöpfer" eines literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werks das Recht auf sein geistiges Eigentum. Es gewährt dem Urheber das ausschließliche Recht, zu bestimmen, in welcher Form und unter welchen Bedingungen sein Werk veröffentlicht wird. Laut Gesetz erlischt dieses Recht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)