28. März 2012 12:25 Uhr
Wer schon als Student eine Steuererklärung abgibt, der kann jetzt die Fahrtkosten zur Uni vollständig absetzen. Bislang galt nur eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer, ähnlich wie bei Arbeitnehmern. Der Bundesfinanzhof machte nun aber deutlich, dass er da einen Unterschied sieht: Schließlich sei eine Bildungsmaßnahme im Gegensatz zum Job nicht dauerhaft und müsse daher eher wie zum Beispiel eine Dienstreise behandelt werden. Deshalb kann man die Fahrtkosten zur Universität nun komplett angeben. Allerdings müssen die Studenten nachweisen, dass die Kosten für den Weg zur Uni auch tatsächlich angefallen sind. (Az: VI R 42/11 und VI R 44/10)
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)