28. März 2012 16:20 Uhr

Niedriger Startpreis bei Auktion muss kein Anzeichen für Fälschung sein

Ein Schnäppchen für einen Euro. Mit diesem verlockenden Preis starten viele Auktionen bei Ebay. Doch wenn es um sehr wertvolle Dinge geht, dann lässt der Ein-Euro-Startpreis viele skeptisch werden. Zu unrecht, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Ein niedriger Startpreis sei kein Anzeichen dafür, dass es sich zum Beispiel um ein gefälschtes Produkt handeln könnte.

Geklagt hatte ein Käufer, der ein angebliches Luxushandy im Wert von 24.000 Euro zu einem Preis von knapp 800 Euro ersteigert hatte. Als er das Gerät erhielt, bemerkte er, dass es sich um eine Fälschung handelte und forderte Schadenersatz. Durch die Entscheidung de Gerichts kann er nun weiter auf Entschädigung hoffen. Niedrigere Instanzen hatten argumentiert: Der Mann hätte wissen müssen, dass es sich bei einem Mindestpreis von einem Euro um ein Plagiat handelt.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)