29. März 2012 07:54 Uhr

Bundesverwaltungsgericht stärkt Pressefreiheit - Polizisten dürfen fotografiert werden

Journalisten dürfen bei Polizei-Einsätzen die Beamten fotografieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Hintergrund war der Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos in einer Fußgängerzone in Schwäbisch Hall vor fünf Jahren. Damals hatte der Einsatzleiter zwei Lokalreportern Aufnahmen der Beamten untersagt, um deren Anonymität zu wahren. Dagegen hatte der Zeitungsverlag der Reporter geklagt - und jetzt in dritter Instanz Recht bekommen.

Laut Gericht ist das Fotografie-Verbot eine unzulässige Beeinträchtigung der Pressefreiheit. Gesichter könnten schließlich auch verpixelt werden. Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger begrüßte die Entscheidung.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)