30. März 2012 07:28 Uhr
Wenn ein Journalist zugespieltes Material veröffentlicht, konnte er bisher wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden. Das ändert sich jetzt. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das Journalisten besser vor dem Zugriff der Staatsanwaltschaft schützt. Wegen Geheimnisverrats können die Journalisten nicht mehr belangt werden, außerdem darf kein journalistisches Material beschlagnahmt werden - es sei denn, es besteht der dringende Verdacht auf eine Mittäterschaft.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger glaubt, die Reform unterstütze die kritische Berichterstattung. Der Opposition geht die Regelung aber nicht weit genug.
Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das wertete eine Razzia bei der Zeitschrift "Cicero" vor sieben Jahren als Verstoß gegen das Grundgesetz. Deshalb musste juristisch nachgebessert werden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)