12. April 2012 12:21 Uhr

Hintergrund: Das Inzestverbot in Deutschland

Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden.

Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte waren jahrelange juristische Streitereien vorausgegangen. Das Inzestverbot steht in Artikel 173 des Strafgesetzbuches. Er verbietet den Beischlaf von Großeltern und Eltern mit ihren Kindern und den zwischen Voll- und Halbgeschwistern. Gemeint ist jeweils nur der vaginale Geschlechtsverkehr. Als Graubereich gelten homosexuelle Praktiken etwa unter Brüdern. Minderjährige werden nicht bestraft.

2008 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, bei Inzestverbindungen zwischen Geschwistern könne es zu schwerwiegenden familien- und sozialschädlichen Wirkungen kommen. Das Urteil war jedoch auch unter den Richtern umstritten: Der Vize-Präsident des Verfassungsgerichts, Winfried Hassemer, fand, es spreche viel dafür, dass es eher um Moralvorstellungen gehe. Außerdem kritisierte er das Argument, dass Inzest Erbschäden wahrscheinlicher mache - denn dann müsse man auch behinderten Menschen verbieten, sich zu vermehren.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)