12. April 2012 12:23 Uhr

Bundesgerichtshof: Kunden können leichter aus Fitnessstudio-Vertrag raus

Fitnessverträge sind nichts für die Ewigkeit.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Fitnessstudio-Kunden gestärkt. Er entscheid, dass man auch früher aus einem laufenden Vertrag aussteigen kann - wenn es dafür wichtige Gründe gibt. Knebel-Klauseln sind nicht immer rechtens. Nach dem Urteil gilt: Wer den Vertrag nicht nutzen kann, auch wenn er wollte, kann ihn kündigen. Als Gründe gelten eine ernsthafte Erkrankung mit Attest oder eine Schwangerschaft. Andere Gerichte hatten schon entschieden, dass auch ein Umzug des Studios zur Kündigung berechtigt - und unter Umständen auch ein Umzug des Kunden.

Mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland sind Kunden eines Fitnessstudios.

(Aktenzeichen: XII ZR 42/10)

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)