13. April 2012 11:52 Uhr
Wer ist schuld, wenn über einen Internetanschluss illegale Daten angeboten werden? Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber in einer Entscheidung aufgefordert, das zu klären. Es sei nicht eindeutig, wann ein Anschlussinhaber für andere Nutzer haften müsse.
In dem speziellen Fall geht es um das Urteil gegen einen Polizeibeamten. Der war dafür verantwortlich gemacht worden, dass der Sohn seiner Lebensgefährtin illegal Daten über den Internetanschluss der Familie angeboten hat. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil wegen einer Fomalität auf - in dem Verfahren war von einem Oberlandesgericht die nächste Instanz nicht zugelassen worden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)