19. April 2012 14:10 Uhr
Mit diesen Konsequenzen einer künstlichen Befruchtung haben zwei Ärzte aus Dortmund bestimmt nicht gerechnet. Fünf Jahre nach dem Eingriff hat das Dortmunder Landgericht entschieden, dass die Ärzte den Unterhalt für die geborenen Zwillinge zahlen müssen.
Die Mediziner hatten eingefrorenes Sperma verwendet, das eigentlich schon längst hätte vernichtet werden müssen. Der Samengeber hatte es drei Jahre vorher einfrieren lassen - mit einem Lagerungsvertrag für nur ein Jahr. Vor Gericht sagte er, seine damalige Partnerin habe ihn hintergangen. Er habe zu dem Zeitpunkt keine Kinder gewollt. Finanziell ist er jetzt zumindest entlastet. Die Ärzte müssen den Unterhalt zahlen, bis die Zwillinge 18 Jahre alt sind.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)