23. April 2012 08:29 Uhr

Frankreich: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Medien, die die Sperrfrist bei Präsidentschaftswahl gebrochen haben

Nach der Präsidentschaftswahl in Frankreich knöpft sich die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich einige Medien vor. Der Grund: Unter Androhung hoher Geldstrafen war es verboten, Prognosen und Hochrechnungen vor 20 Uhr bekanntzugeben. Aber einige Medien haben es trotzdem getan, unter anderem der Rundfunksender RTBF und die Zeitung "Le Soir" aus Belgien, der Schweizer Rundfunk RTS, Radio Canada und die Nachrichtenagentur AFP.

Deshalb hat die Kommission für Wahlumfragen mitgeteilt, sie habe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Es gebe Vorgänge, die möglicherweise strafbar seien.

In der vergangenen Woche war in Frankreich darüber diskutiert worden, ob die Sperrfrist noch zeitgemäß sei. Gegner meinen, in Zeiten von Twitter und Facebook sei sie das nicht. Befürworter argumentieren, die Wähler, die ihre Stimmen in den großen Städten noch bis 20 Uhr abgeben können, könnten durch die frühen Hochrechnungen beeinflusst werden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)