23. April 2012 16:57 Uhr

NRW-Gesundheitsministerium darf nicht mehr wie bisher vor E-Zigarette warnen

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium darf weiter vor der E-Zigarette warnen, aber nicht mehr mit der bisherigen Begründung. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster. Das Ministerium hatte stets argumentiert, bei den nikotinhaltigen Flüssigkeiten der E-Zigarette handele es sich um ein zulassungspflichtiges Arzneimitel. Das ist nach Auffassung der Richter nicht der Fall, weil bei der elektrischen Zigarette nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum im Vordergrund steht.

Andere Bundesländer und auch die Bundesregierung stufen die Flüssigkeiten sehr wohl als Arzneimittel ein. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts vermutet jedoch, auch sie könnten ihre Rechtsauffassung ändern und dem Richterspruch aus Münster folgen. Laut einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa drängen fast alle Bundesländer wegen der bisherigen Unsicherheit auf eine einheitliche Regelung zur E-Zigarette - auf Bundes- oder sogar EU-Ebene.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)