25. April 2012 10:23 Uhr
"Du kommst hier nicht rein". Das ist nicht nur an der Disko-Tür zu hören - sondern manchmal auch vor Gerichtssälen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Rocker-Kutten bei einem Prozess bestätigt. Konkret ging es um die Anordnung eines Richters am Landgericht in Potsdam. Er hatte in einem Rockerprozess das Tragen der typischen Motorradwesten verboten.
Die Richter des Verfassungsgerichtes sahen darin keinen Akt der Willkür und keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Im Gegenteil: Das massenhafte Tragen einer solchen szenetypischen Kleidung stelle eine nicht hinnehmbare Machtdemonstration dar, die ein Gefühl der Bedrohung hevorrufen und Verfahrensbeteiligte einschüchtern könne.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)