27. April 2012 10:22 Uhr
Ein Goldschmied ist kein Künstler. So sieht es das Sozialgericht in Frankfurt am Main. In der historischen Entwicklung stelle die Arbeit des Goldschmieds eher ein Handwerk als eine Kunst dar. Damit wies das Gericht die Klage einer Schmuckgestalterin ab, die in die Künstlersozialversicherung aufgenommen werden wollte. Sie hatte argumentiert, einige ihrer Schmuckgegenstände seien schon in Kunstausstellungen gezeigt worden. Freischaffende in der Künstlersozialversicherung müssen nur die Hälfte der Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Unter anderem übernimmt der Bund einen Teil der Finanzierung.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)