4. Mai 2012 06:55 Uhr
Wir blicken, passend zum Tagesthema Regenbogenfamilie, auf die eingetragene Lebenspartnerschaft. Das ist eine gesetzlich geregelte dauerhafte Partnerschaft zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen. Umgangssprachlich wird sie auch "Homo-Ehe" genannt. Eingeführt wurde sie in Deutschland per Gesetz 2001. Der Hintergrund: Ehe und Familie werden von Artikel sechs des Grundgesetzes geschützt. Deswegen wollte man eine eigene Rechtsform einführen, die der Ehe zwischen Mann und Frau zwar stark ähnelt, aber sich trotzdem von ihr unterscheidet.
Die eingetragenen Lebenspartner können zum Beispiel einen gemeinsamen Namen bestimmen. Sie haben eine gegenseitige Unterhaltspflicht und ein gesetzliches Erbrecht. Bei der Einkommenssteuer wurden sie bisher schlechter behandelt als Ehepartner. Das Bundesverfassungsgericht bewertete das aber als verfassungswidrig.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)