4. Mai 2012 18:46 Uhr
Wer seinen Chef auf Facebook "Menschenschinder" oder "Ausbeuter" nennt, darf deshalb nicht gleich rausfliegen. Das Arbeitsgericht Bochum hat mit seinem Urteil gerade einem Auszubildenden Recht gegeben, der gegen seine Kündigung geklagt hatte. Zur Begründung meinten die Richter, gerade gegenüber Auszubildenden gebe es eine besondere Fürsorgepflicht. Der Azubi hatte in seinem privaten Facebook-Profil über seinen Arbeitgeber hergezogen und ihn unter anderem einen Menschenschinder genannt. Daraufhin bekam er ohne Abmahnung eine sofortige Kündigung.
Ähnlich hatte bereits vorher das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau geurteilt. Dabei ging es umd en Fall einer Abteilungsleiterin bei einer Sparkasse, die sich ebenfalls bei Facebook negativ über ihre Vorgesetzten geäußert hatte.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)