13. Mai 2012
Dem Bundeskriminalamt ist es bislang nicht gelungen, einen Staatstrojaner zu entwickeln, der keine unerlaubten Funktionen enthält. Das berichtet das IT-Magazin "Golem" und beruft sich auf Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Das BKA habe erklärt, mit der Aufgabe bis jetzt überfordert zu sein.
Staatstrojaner werden als verdeckte Anhänge auf Rechner von Verdächigen geschmuggelt. Bislang gibt es für den Einsatz dieser Software in Deutschland aber keine gesetzliche Grundlage.
Im Jahr 2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht gegen einen Staatstrojaner für die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen. Den Behörden ist die Onlinedurchsuchung seitdem nur in wenigen Fällen erlaubt, wenn eine richterliche Anordnung dafür vorliegt. Das BKA soll im Auftrag der Bundesregierung eine Software entwickeln, die zulässig ist.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)