15. Mai 2012
Passend zum Tagesthema schlagen wir heute das Lexikon unter dem Begriff "Vergaberecht" auf. Das Vergaberecht wird auch als öffentliches Auftragswesen bezeichnet. Es umfasst alle Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt, z.B. ein Ministerium, bei der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen beachten muss.
Das Vergaberecht regelt zum Beispiel, dass öffentliche Aufträge transparent vergeben werden müssen, dass es keine vorherigen Preisabsprachen geben darf, und dass fachkundige, zuverlässige Unternehmen beauftragt werden müssen. Durch das Vergaberecht soll unter anderem Korruption verhindert werden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)