16. Mai 2012
Unser Rückspiegel mit Blick in die Geschichte: Heute vor 60 Jahren, am 16.5.1952, verabschiedete der Bundestag das Lastenausgleichsgesetz, um deutschen Vertriebenen und Ausgebombten bei einem wirtschaftlichen Neuanfang zu helfen. Das galt auch für Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und Verfolgte des NS-Regimes. Die Betroffenen konnten zum Beispiel Anträge für neuen Hausrat oder ein Darlehen zum Aufbau einer neuen Existenz stellen. Auch für verlorene Immobilien und Firmen wurde Ersatz gewährt - das dauerte jedoch meist länger.
Die Kosten für den Lastenausgleich mussten zunächst die anderen Bürger zahlen - über eine Abgabe auf Vermögen und Hypothekengewinne, die ratenweise in 30 Jahrenm gezahlt werden durfte. Später flossen auch staatliche Mittel in den Geldtopf. Bis zum Ende der Antragsfrist an Silvester 1995 zahlte das Bundesausgleichsamt insgesamt knapp 150 Milliarden D-Mark aus.
Die Behörde betrachtet den Lastenausgleich rückwirkend als große solidarische Leistung, dank der Millionen Vertriebene friedlich in die Bundesrepublik eingegliedert wurden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)