22. Mai 2012
Eine dunkle Hose, eine weiße Bluse und dazu ein rotes Halstuch. Das wäre die Dienstkleidung einer Möbelverkäuferin in Cottbus gewesen. Weil sie aber nicht in dieser Kleidung erschienen ist, wurde die Frau entlassen. Das Arbeitsgericht Cottbus hat die Abmahnung und die anschließende Entlassung als rechtmäßig bestätigt. Die Frau hatte von ihrem Arbeitgeber 200 Euro bekommen. Dafür sollte sie sich Hose, Bluse und Halstuch selbst kaufen, das lehnte die Angestellte aber ab. Sie argumentierte, der Kostenzuschuss sei zu niedrig, weil sie auch eine Zweit- und Dritt-Garnitur benötige. Das Arbeitsgericht wies die Klage der Frau aber ab. Auch Angestellte, die keine Dienstkleidung tragen müssten, hätten keinen Anspruch auf Erstattung. Sowohl Dienstkleidung als auch die ganz normale Zivilkleidung würden sich bei der Arbeit nun mal abnutzen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)