23. Mai 2012

Glasklar: Was bezeichnet man als konkludentes Handeln?

Konkludentes Handeln bedeutet soviel wie schlüssiges Verhalten oder stillschweigende Willenserklärung. Im Rechtsverkehr spricht man von konkludentem Handeln, wenn jemand seinen Willen stillschweigend, aber durch schlüssiges Handeln zum Ausdruck bringt. Auf dieser Grundlage kann ein rechtlich bindender Vertrag zustande kommen.

Steigt zum Beispiel jemand in eine Straßenbahn ein, kommt automatisch durch dieses gezielte schlüssige Verhalten ein Beförderungsvertrag zustande.

Auch ein Mietvertrag kann konkludent geschlossen werden. Verbleibt der Mieter zum Beispiel nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit gegen Zahlung der Miete in der Wohnung und der Vermieter duldet das, so ist das Mietverhältnis konkludent verlängert worden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)