23. Mai 2012

ProSieben muss für "Bimmel-Bingo" zahlen

"Bimmel-Bingo" ist verboten. Der Fernsehsender ProSieben muss für eine Aktion in Stefan Raabs Sendung "TV total" vor zehn Jahren Strafe zahlen. Damals war Raabs Mitarbeiter Elton nachts um die Häuser gezogen und hatte Bewohner aus dem Schlaf geklingelt. Er stellte ihnen Geld in Aussicht, wenn sie sich über das Wecken drastisch ärgern würden.

Die Medienaufsicht Berlin-Brandenburg sah mit der "TV total"-Aktion die Persönlichkeitsrechte der Bürger verletzt. ProSieben wehrte sich gegen den Beschluss - und verlor vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Sender muss jetzt die Werbeeinnahmen abgeben, die er während der Show erzielt hatte: 75.000 Euro.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)