30. Mai 2012
Die Hochschulen durften sich bisher nicht helfen lassen - jedenfalls nicht vom Bund.
Die Bundesregierung hat deswegen beschlossen, das sogenannte Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich zu lockern. Sie hat eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht. Nach der soll der Bund künftig auch dauerhaft Einrichtungen der Wissenschaft an Universitäten unterstützen dürfen. Bisher geht das nur zeitlich begrenzt.
SPD und Grüne geht das nicht weit genug, sie wollen das Kooperationsverbot auch für Schulen kippen. So soll der Bund etwa den Ausbau von Ganztagsschulen fördern dürfen. Ohne Zustimmung der Opposition kriegt die schwarz-gelbe Bundesregierung die Grundgesetzänderung nicht durch den Bundestag.
Es wäre eine Rolle rückwärts: Die Föderalismus-Kommission hatte sich 2006 darauf geeinigt, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu beschränken.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)