5. Juni 2012
Auch die Nachbesserung hat ihnen nicht gereicht: Die Opposition und tausende Bürger klagen in Karlsruhe gegen das deutsche Wahlrecht. Seit heute wird es vom Bundesverfassungsgericht geprüft.
Konkret geht es um das sogenannte negative Stimmgewicht. Das ist der paradoxe Umstand, dass ein Wähler einer Partei mit seiner Stimme schaden kann, wenn er sie wählt. Das ergibt sich aus der Kombination zweier Regelungen.
Einerseits gibt es die "verbundenen Landeslisten". Durch sie wird vermieden, dass Zweitstimmen für eine Partei in einem Bundesland verloren gehen, wenn es dort für einen weiteren Listenplatz nicht reicht. Die Stimmen kommen dann einem anderen Land zugute. Andererseits gibt es die Überhangmandate, also zusätzliche Sitze im Bundestag, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr Sitze nach Zweitstimmenanteil zustehen.
Das Problem: Die Kombination der beiden Effekte kann zum negativen Stimmgewicht führen. Werden aus einem Bundesland Zweitstimmen in die Landesliste eines anderen Bundeslands "hinübergeschoben", bekommt die Partei dort zwar ein reguläres Zweitstimmenmandat zugeschrieben - also eines, das ihr bundesweit ohnehin zustünde. Dadurch könnte jedoch ein Überhangmandat, also ein zusätzlicher Sitz im Bundestag, wegfallen.
Insgesamt hätte die Partei damit trotz mehr Zweitstimmen ein Mandat eingebüßt. Einen solchen Fall gab es 2002, als die SPD durch 50.000 Stimmen "zuviel" in Brandenburg einen Sitz aus Bremen verlor.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)