7. Juni 2012
Dürfen E-Zigaretten nun frei verkauft werden oder nicht? Diese Frage ist immer noch nicht endgültig geklärt. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt steuerte nun aber seine Sicht zu der Debatte bei. Die Richter dort hoben das Verkaufsverbot für die E-Zigarette in der Landeshauptstadt Magdeburg auf. Die Begründung: Die Flüssigkeit in den künstlichen Glimmstängeln sei kein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, sondern ein Genussmittel.
Genau mit dieser Frage beschäftigen sich momentan mehrere deutsche Gerichte. Einige Bundesländer stufen die Flüssigkeiten der E-Zigarette bisher durchaus als Arznei ein.
Laut einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa drängen fast alle Landesregierungen auf eine einheitliche Regelung zur E-Zigarette - auf Bundes- oder sogar EU-Ebene.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)