12. Juni 2012
Auch mit dreckigen Unterhosen kann man seine politische Meinung kundtun. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschied heute zugunsten zweier Männer, die ein ungarisches Gericht zuvor zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.
Sie hatten schmutzige Wäsche am Zaun des Parlamentsgebäudes in Budapest aufgehängt. Damit wollten sie nach eigenen Angaben auf die politische Krise in Ungarn aufmerksam machen. Die Behörden sahen in der Aktion eine illegale Versammlung.
Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kam jetzt die Einschätzung: Die Aktion sei keine Versammlung gewesen, die Verurteilung der Männer verstoße gegen das Recht auf Meinungsfreiheit.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)