22. Juni 2012
Auch Muslime müssen schwimmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen. Konkret ging es in dem Urteil darum, ob muslimische Grundschülerinnen Anspruch darauf haben, aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreit zu werden. Haben sie nicht, meinen die Richter. Ein Befreiungsanspruch bestehe erst nach Einsetzen der Pubertät, oder aber nach Vollendung des zwölften Lebensjahrs. Im Grundschulalter liege noch kein persönlicher Gewissenskonflikt vor, wenn Mädchen und Jungen gemeinsam schwimmen. Im Gegenteil: Die Sportstunden hätten eine elementare Bedeutung für die Einübung sozialer Grundregeln.
Eine ähnliche Entscheidung hatte vor kurzem auch das Oberverwaltungsgericht Münster gefällt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)