22. Juni 2012
18.000 Euro Honorar für Vorträge, die gar nicht gehalten wurden. Einen solchen Deal schloss eine Vertreterin der Pharmaindustrie mit einem Arzt. Das Landgericht Hamburg hatte das mit Geldstrafen geahndet. Doch der Bundesgerichtshof entschied nun: Pharmagelder an Ärzte sind keine Bestechung. Die geltenden Gesetze gäben keine Grundlage für eine Strafverfolgung.
Denn es gilt: Wegen Bestechlichkeit kann nur belangt werden, wer Vorteile annimmt als "Amtsträger" oder als "Beauftragter eines geschäftlichen Betriebs". Beides trifft laut den Karlsruher Richtern jedoch auf die freiberuflichen Ärzte nicht zu.
SPD und Grüne wollen die Gesetze deshalb jetzt ändern.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)