26. Juni 2012
In unserem "Rückspiegel" geht es heute um Menschenrechte. Vor 25 Jahren, am 26. Juni 1987, trat die UNO-Anti-Folter-Konvention in Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt hatten 20 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen das Papier ratifiziert. Inzwischen wurde es von 150 Staaten angenommen. In Deutschland trat die UNO-Anti-Folter-Konvention 1990 in Kraft.
Sie definiert "Folter" und nennt Maßnahmen, wie sie zum einen verfolgt und bestraft werden kann, aber auch was getan werden kann, um sie zu verhindern. Die Konvention ist völkerrechtlich bindend und stellt eine Ergänzung dar zur "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von 1948 und zu den "Genfer Konventionen" von 1949. Ob die Konvention eingehalten wird, überprüft ein zuständiger UNO-Ausschuss.
Kritiker beklagen, der Vertragstext sei stellenweise lückenhaft formuliert. Dadurch ergäben sich fragwürdige Ausnahmen. - Mittlerweile wurde der 26. Juni übrigens zum internationalen Tag zur Unterstützung der Opfer von Folter erklärt.
Link zur UNO
Text des Vertrags
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)