2. Juli 2012

Wortschatz: Deshalb heißt ein uneheliches Kind "Bankert"

"Bankert" ist die verächtliche Bezeichnung für ein uneheliches Kind. Das Wort stammt aus dem mittelhochdeutschen "banchart" - da wurde es noch mit "a" und "ch" geschrieben. Die Bedeutung bezieht sich auf den Zeugungsakt des Kindes. Der fand nicht im ehelichen Bett des Hausherren statt, sondern auf der (harten) Schlafbank der Dienstmagd.

Die Endung "hart" benutzen wir noch heute in Anlehnung an diese ursprüngliche Bedeutung. So findet sie sich immer noch in einigen Männernamen, wie zum Beispiel Eberhard oder Gerhard.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)