3. Juli 2012

Software-Lizenzen dürfen immer weiterverkauft werden

Ausgemusterte Software muss nicht in den Müll. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen - auch, wenn das Programm im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde. Das Urteil ist ein Erfolg für die deutsche Firma "UsedSoft", die mit gebrauchter Software handelt.

Dem Gericht zufolge sind die Rechte des Herstellers an einer bestimmten Kopie mit dem Verkauf der Software abgegolten - egal, ob das Programm auf CD, DVD oder per Download erworben wurde. Nicht erlaubt sei es aber, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren. (Az: C 128/11)

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)