5. Juli 2012

Urteil: Doktorand muss wissenschaftlich arbeiten können

Ein Doktorand muss wissenschaftlich arbeiten können. Das geht aus einer Begründung eines Urteils des Verwaltungsgericht Freiburg hervor. Demnach können Universitätslehrer nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Doktoranden nicht sauber zitieren. Geklagt hatte Veronica Saß, die Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Sie hatte die mangelhafte Betreuung ihrer Doktorarbeit dafür verantwortlich gemacht, dass ihr der Doktortitel aberkannt wurde. Saß hatte zugegeben, in ihrer Arbeit von anderen Werken ohne es entsprechend zu kennzeichnen, abgeschrieben zu haben.

In der Urteilsbegründung heißt es, der Betreuer ihrer Dissertation habe ohne weiteres davon ausgehen können, dass ihr diese elementaren Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens bekannt seien. Dass er sie hierauf nicht ausdrücklich aufmerksam gemacht habe, stelle keine Verletzung der wissenschaftlichen Betreuungspflicht dar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)